Tipps zum Versicherungswechsel
Wechsel von der Gesetzlichen in die Private
Angestellte Arbeitnehmer müssen über der Versicherungs-pflichtgrenze verdienen. Die Grenze liegt im Jahr 2006 bundeseinheitlich bei 47.250 Euro im Jahr. Beim Wechsel von der Gesetzlichen in die Private Krankenversicherung sind Kündigungsfristen einzuhalten. Freiwillig Versicherte in der Gesetzlichen haben eine Kündigungsfrist von 2 Monaten zum nächsten Monatsersten.
Wechsel zwischen den Privaten
Mit dem Eintritt in eine Private Krankenversicherung bauen Sie sich Alterungsrückstellungen auf. Diese Rückstellungen dienen dazu, Ihren Beitrag im Alter konstant zu halten. Mit einem Wechsel in eine andere Private Krankenversicherung verlieren Sie dieses angesparte Geld. Ein Wechsel zu einer anderen Versicherung lohnt sich ausschließlich in den ersten Versicherungsjahren. Ein Tarifwechsel macht da mehr Sinn. Unser Expertenteam hilft Ihnen telefonisch gern weiter. Sie wünschen ein Alternativ-Angebot, dann fordern Sie eine kostenlose Analyse Ihrer bestehenden Krankenversicherung an.
Singles
Für Singles mit einem hohen Einkommen lohnt sich die Private Krankenversicherung. Beziehen Sie aber Ihre aktuelle und zukünftige Lebensplanung in diese Entscheidung mit ein. Eine spätere Familiengründung mit zwei oder mehr Kindern kann dann zu höheren Kosten führen. In der Gesetzlichen sind Kinder dagegen beitragsfrei mitversichert.
Berufstätige Ehepaare
Ehepaare ohne bzw. mit maximal 2 Kindern sind in der Privaten Krankenversicherung gut platziert. Kinder müssen nicht bei der gleichen Versicherung untergebracht werden wie das Elternteil. Einige Gesellschaften bieten günstigere Tarife speziell für Kinder an.
Familie mit einem Einkommen
Verdient nur Einer, ist die gesetzliche Krankenkasse die bessere Alternative. Durch das freie Kassenwahlrecht können Sie ebenfalls viel Geld sparen. Führen Sie einen Vergleich der Kassen durch und werten Sie Ihren gesetzlichen Versicherungsschutz durch eine Private Krankenzusatzversicherung auf.

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