Tuesday, September 12, 2006

Was erstattet die Private Krankenversicherung?

Leistungsabwicklung zwischen Versicherungsnehmer und Versicherung
Der Privatversicherte ist Vertragspartner des Arztes, begleicht die Arztrechnung und reicht diese an seine Krankenversicherung weiter. Versicherte können auch unbezahlte Rechnungen zur Prüfung einsenden. Dann erfolgt die Kostenerstattung nach Rechnungsprüfung direkt an den Arzt. Ärzte wissen über diese Vorgehensweise Bescheid und geben ihren Patienten ein faires Zahlungsziel.

Merkmale der Arztrechnung
Eine Arztrechnung sollte immer aus bestimmten Komponenten bestehen:
Name des Arztes
Benennung der Krankheit
angewandte Gebührenordnung
Gebührensätze und Steigerungssätze
Datum der Leistungserbringung

Stationärer Aufenthalt im Krankenhaus
Bei einem Unfall erstattet die Versicherung die angefallenen Kosten für den stationären Aufenthalt. Ist ein Krankenhausaufenthalt unausweichlich, kann die Private Krankenversicherung im Vorfeld informiert werden. Die Krankenversicherung stellt eine Kostenübernahme-Erklärung aus.

Reha-Maßnahme im Sanatorium
Bei Rehabilitations-Maßnahmen muss im Vorfeld der Leistungsträger ermittelt werden. Liegt ein berufsbedingter Unfall vor, leistet die Berufsgenossenschaft, in allen anderen Fällen die Krankenversicherung.

Kuren
Die Kostenerstattung von Kuren ist tarifabhängig (sogenannte Kurkostentarife). Entweder wird eine bestimmte Summe pro Tag oder ein Zuschuss bis zu einer bestimmten Höchstgrenze festgelegt. Kuren sollten im Vorfeld der Versicherung gemeldet werden.

Apotheken-Kosten
Auch für Apotheken-Kosten tritt der Versicherte in Vorleistung und reicht die entsprechenden Rechnungen bei seiner Privaten Krankenversicherung zur Prüfung ein. Ist die Versicherung zur Leistung nach Tarif verpflichtet, werden die Apotheken-Kosten erstattet.

0 Comments:

Post a Comment

Subscribe to Post Comments [Atom]

<< Home